Siegburg, 6.
Januar 2017
Liebe Leserinnen und Leser dieses Rundbriefes,
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bekanntlich ist
der Januar der Monat des doppelgesichtigen Janus: die Zeit, sowohl zurückzuschauen wie nach vorne zu blicken. Mit diesem neunten Rundbrief
möchte ich zunächst einige der für mich markanten Ereignisse des Jahres 2016 hervorheben: zwei m.E. wesentliche Gerichtsverfahren, denen ich
als „Öffentlichkeit“ beiwohnen konnte. In beiden Gerichtsverfahren wurden Mütter angeklagt, weil „sie nicht für den ordentlichen Schulbesuch“
ihrer jeweiligen Tochter gesorgt haben. Was mit welchem Ergebnis stattfand: lesen Sie selbst!
Übrigens: am heutigen "Epiphanias" wird der drei Weisen aus dem Morgenland gedacht, die als Sterndeuter dem "Stern vom Bethlehem" nachgingen:
Dies war ein wichtiges Zeichen. Sie brachten als Geschenke: Gold für den neugeborenen König; Myrrhe als Arznei für den von Gott gesandten Arzt
und Heiler („Heiland“); sowie der dem Bereich des Tempels zugeordnete Weihrauch als Geschenk für den zukünftigen Hohepriester Israels (Auszug
aus Wikipedia).
Wer weiß, welch prospektive Wirkung diesem Rundbrief innewohnt: ein Geschenk an all jene, die gerade jung, dynamisch, selbstbewußt sind und
nicht bereit, sich einer obsoleten Beschulungsideologie zu unterwerfen? In diesem Sinne: Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr
Interesse. Und zögern Sie nicht, mich bei Bedarf zu kontaktieren! Es grüßt Sie nun ganz herzlich
Ihr ganz zuversichtlicher
Bertrand Stern
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Inhalt
dieses Rundbriefs:
1.
Freigesprochen und
frei gesprochen
2.
Weiteres
Gerichtsverfahren als Zeichen für den Wandel
3.
Gegründet: Institut
Subjekt und Würde
4.
Schule: eine
Grabrede
5.
Ausblick 2017
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Freigesprochen
und frei gesprochen
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Im ersten
Verfahren im südlichen Sachsen, November 2016, stand der Richter vor dem Problem, daß die Staatsanwaltschaft im Vorfeld einer
Einstellung widersprechen würde, die in einem vorigen Verfahren stattgefunden hatte; daher konnte das Gericht entweder ein Bußgeld verhängen
oder freisprechen. Für ein Bußgeld – egal welcher Höhe! – hätte es einer Schuld bedurft, also etwa des Tatbestandes, die Mutter hätte
gewünscht, wäre damit einverstanden gewesen oder zumindest billigend in Kauf genommen, daß ihre Tochter sich ihrer Beschulung entzieht. Der
Richter fragte sehr präzise, welche Maßnahme die Mutter unternommen hätte, um die Tochter – angesichts derer Schulverweigerung – sogar
manipulativ oder mit „sanfter Gewalt“ zur Schule zu bewegen – obschon ihm klar sein mußte, daß nach §1631 Abs. 2 BGB jedwede körperliche,
psychische und emotionale Gewalt untersagt ist. Nach der deutlichen Intervention des Rechtsanwalts Jost von Wistinghausen versuchte das Gericht
dann, der Mutter ein Verbotsirrtum* zuzugestehen, doch war nach der Vernehmung der vom Rechtsanwalt zitierten Zeugen, des Lebensgefährten der
Mutter und der Tochter, die beide den Vortrag der Mutter bestätigten, selbst diese Entschuldigung oder Ausrede unhaltbar.
Angesichts der Unmöglichkeit einer bloßen Verfahrenseinstellung kam das Gericht nicht um einen Freispruch umhin, wohlgemerkt
der erste seit fast dreißig Jahren: ein Meilenstein also!
Zwei Randbemerkungen: Nach Beendigung des Verfahrens sagte der Richter der Mutter, hätte sie nur einmal von „Freilernen“, von „häuslichem
Unterricht“ oder ähnlichem gesprochen oder gesagt, daß sie „Schule scheiße findet“, hätte er sie sofort verurteilt. Glücklicherweise war die
angeklagte Mutter im Vorfeld gut „eingestimmt“. Nach dem Freispruch ging ich zum Richter und bedankte mich bei ihm für diesen wegweisenden
Freispruch, indem ich ihm mein Buch „Saat der Freiheit – Impulse für aufblühende Bildungslandschaften“ schenkte, ihn hierbei
herzlich einladend, so er es mag, mit mir nach der Lektüre ins Gespräch zu kommen.
*17 StGB: Verbotsirrtum
„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Quelle: www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/17%20StGB.html
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Weiteres
Gerichtsverfahren als Zeichen für den Wandel
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Im Dezember 2016
fand ein Verfahren vor einem thüringischen Amtsgericht statt, mit dem selben Vorwurf. Hier hatten die Schulbehörden ein erstes Bußgeld in Höhe
von € 500,00 beantragt – ein inzwischen beantragtes weiteres Bußgeld in Höhe von € 1.000,00 könnte ggf. Gegenstand eines späteren Verfahrens
vor demselben Amtsgericht werden.
Als Zuschauer meine ich, daß die Richterin zunächst bemüht war, die Mutter ob ihrem Fehlverhalten zu verurteilen: am Liebsten in einem
schnellen Verfahren (angesetzt war eine Stunde!) Hierfür begann sie mit den üblichen Fragen, welche konkreten Schritte die
Mutter unternommen hatte, um die ordentliche Beschulung ihrer Tochter durchzusetzen, notfalls zu erzwingen. Da berief sich die Mutter auf das
Verbot von Gewalt im zwischengenerationellen Verhältnis – und ihr Rechtsanwalt, Jost von Wistinghausen, hob hervor, daß dieses Verbot ein
Bundesgesetz (§1631 Abs 2 BGB) sei, das höherwertig sei als die in der Landesgesetzgebung verankerte Schulpflicht. Zudem konnte die Mutter
darstellen, daß ihre Tochter nicht, wie die Richterin vermutete, nur zuhause herumsitze und sich langweile, sondern vieles unternimmt zur
Verwirklichung ihres Rechts, frei sich zu bilden – hier nannte sie einige ihrer Aktivitäten, darunter auch die der Richterin bis dahin
unbekannte „Khan-Akademie“; zudem bescheinigte das vorgelegte Attest des Vertrauensarztes, daß die Tochter – anders als zu Zeiten der
Zwangsbeschulung, da sie immer wieder krankhafte Symptome aufzeigte – nun wieder gesund sei. Als Vertreter der Institution Schule wurden zwei
Zeugen aufgerufen: eine der verantwortlichen Schulamtsmitarbeiterinnen und der Direktor der Schule. In ihrer Vernehmung verdeutlichten sie im
Grunde, daß die legalistische Positionierung nicht ausreichte, um der damals elfjährigen Tochter das ihr Notwendige anzubieten, damit sie sich
– auch entsprechend den gesetzlichen Landesbestimmungen – bilden konnte. Da stellt sich mir als Außenstehender die Frage, ob der Vorwurf der
Schulbehörden an die Adresse der Mutter, das Nötige unterlassen zu haben, nicht vielmehr ihnen zu gelten habe.
Auf die von der Richterin geäußerte Befürchtung einer potentiellen Kindeswohlgefährdung erwiderte der Anwalt der Mutter, dies sei nicht
Gegenstand des vorliegenden Ordungswidrigkeitsverfahrens, davon abgesehen, daß das Jugendamt ein familiengerichtliches Verfahren nicht
einleiten würde, weil es eine solche Kindeswohlgefährdung nicht gesehen habe. Im übrigen hätten die letzten oberlandesgerichtlichen Beschlüsse
in ähnlich gelagerten Sachverhalten gezeigt, daß selbst eine postulierte Kindeswohlgefährdung keinen Eingriff in das elterliche Sorgerecht
rechtfertige.
Angesichts der Eindeutigkeit der Situation wurden die anderen, im Vorfeld des Verfahrens benannten Zeugen, die hätten belegen können, daß die
Mutter alles ihr Gebotene und Mögliche gemacht habe, gar nicht aufgerufen. Zwar habe, so die Richterin, die Mutter zweifellos gegen die ihr
auferlegten Verpflichtungen verstoßen, dennoch war es dem Gericht nicht möglich, dem Antrag der Schulbehörden auf Erlassen eines Bußgeldes zu
entsprechen. Nach langen 90 Minuten endete das Verfahren mit einer Einstellung unter Kostenübernahme durch die Staatskasse. Auf den vom Anwalt
beantragten Freispruch wollte sich die Richterin nicht einlassen.
Dieses Verfahren verdeutlicht erneut die Wichtigkeit einer konsequenten menschenrechtlichen Argumentation, welche zum einen den jungen Menschen
als Subjekt stellt; welche zum anderen den Nachweis erbringt, daß aus dem gegen eine Mutter oder einen Vater erhobenen Vorwurf, nicht für den
ordentlichen Schulbesuch gesorgt zu haben, noch nicht automatisch ein Bußgeld-Verfahren, geschweige denn aus diesem „Vergehen“ eine
Verurteilung abgeleitet werden kann. In diesem Sinne hatte Rechtsanwalt Jost von Wistinghausen auf andere Verfahren hingewiesen, die, so
erläuterte er der Richterin, allesamt Belege dafür seien, daß ein grundlegender Wandel stattgefunden hat. Daß bisherige und inzwischen obsolete
Normen und Gesetze nicht mehr wie zuvor angewendet werden könnten, müsse gerade dann gelten, wenn die davon betroffenen Töchter und Söhne eine
klare Position bezögen, die auch verfassungsmäßig verankert und garantiert ist.
Die nächsten Verfahren stehen bevor!
Diesbezüglich scheint mir bei einigen Betroffenen die positive Wirkung der von Franziska Klinkigt und mir angebotenen Werkstattgespräche nicht
zu leugnen. Zugleich verdeutlichen all diese Veranstaltungen ein spürbar größer werdendes Elend vieler Menschen angesichts der jetzigen
Situation: Offensichtlich sind Mütter und/oder Väter nicht mehr bereit, im Sinne einer leisen, subtilen Mittäterschaft mit der Staatsgewalt
ihre Töchter und Söhne auf dem Altar einer Zwangsbeschulung zu opfern und mit aller Gewalt deren klar artikuliertes „Nein!“ – ob verbal oder im
Verhalten – zu überhören, zu ignorieren, zu brechen. Diese neue (Grund-)Situation wird für einigen Wandel sorgen, zumal die obsolete
Institution Schule ohnehin sich selbst erübrigt hat...
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Gegründet: Institut Subjekt und
Würde
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Ein völlig
andersartiges Ereignis fand am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, statt, als „wir“, eine kleine Gruppe engagierter Menschen,
beschlossen, das von uns lange ersehnte „Institut Subjekt und Würde“ aus der Taufe zu heben. Hierzu gibt es den Link: www.subjekt-und-wuerde.de und von mir eine kurze
Videoansprache auf YouTube.
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Schließlich möchte
ich noch einmal auf den Vortrag „Schule – eine Grabrede“ hinweisen, den ich im Rahmen der Jahrestagung der Unesco-Deutschland-Tagung in Goslar
gehalten habe: Ich glaube, daß der leicht überarbeitete Text von vielen Menschen gelesen werden sollte, weil er so manches verdeutlicht –
zumindest wurde mir dies von „unbeteiligten Dritten“ mehrfach mitgeteilt! Unter folgendem Link kann der Text heruntergeladen werden:
> zum Vortrag auf frei-sich-bilden.de
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Was nun das
vielleicht entscheidende Jahr 2017 betrifft, möchte ich zunächst zum Ausdruck bringen, daß ich von einer Zuversicht getragen bin, die ich über
all die Jahrzehnte meiner zivilisationskritischen Aktivität in dem Maße nicht empfunden habe. Ich glaube behaupten zu können, meine
Emotionalität so gut geklärt zu haben, daß ich nicht in blinden Zweckoptimismus zu verfallen drohe...
Im letzten Rundbrief #8 habe ich es bereits angekündigt: Die von mir geplante Gründung einer Stiftung ist in einer Phase der Konkretion: In
wenigen Wochen dürfte sie offiziell entstehen. Interessiert, hierüber mehr zu erfahren?
Ebenfalls im Rundbrief #8 habe ich meine Absicht angekündigt, mich in einen Film zum Thema „frei sich bilden“ einzubringen (nein: nicht als
Mitwirkender!). Hierzu schrieb Joshua Conens einen Aufruf, den ich hier gern wiedergebe:
Für einen Langspielfilm zum Thema „frei sich bilden“ wird eine Regisseurin/ein Regisseur gesucht.
Der Ausgangspunkt für den Film ist: es gibt keine Institution Schule mehr. Im Fokus des Films steht die Suche nach einem Lebensgefühl der
Selbstbestimmung – hinsichtlich der Zeit, die mir zur Verfügung steht, der Menschen, mit denen ich zu tun habe, und der Orte, an denen ich
mich aufhalte und vor allem natürlich der Inhalte, die mich interessieren und begeistern.
Die Initiatoren interessiert, wie Bildungsmomente und (Bildungs-)Beziehungen entstehen, wie sich gegenseitige Unterstützung und die Begleitung
von jungen Menschen aus dem Leben heraus finden kann. Fantasievoll untersuchen sie die Perspektive, wie das Leben selbst zum immerwährenden
Bildungserlebnis werden kann, wenn die Kräfte des Schicksals und der eigenen Neugierde zum bestimmenden Moment werden.
Den filmischen Vorstellungen am nächsten käme eine Verschmelzung der Filme „Boyhood“ und „Verschwende deine Jugend“.
Die zielstrebige Eva (20) forscht an Heilpflanzen, der entwaffnend-naive Navid (8) fährt bei seinem Vater im Taxi mit, der verträumte Paul (12)
spielt Tischtennis im Park und verliebt sich in Soljanka, Max (17) malt Waschmaschinen beim Schleudern und bei Janne (15) wird das Schicksal
zum Ausgangspunkt.
Mehr zu dem Projekt unter: www.bildungsfilm.fuffi-fylms.de.
Bei Interesse wird auch gerne das Drehbuch zugeschickt und bei Kaffee oder am Telefon natürlich mehr dazu erzählt.
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Unter den vielen
interessanten Ereignissen, die im folgenden Kalender aufgeführt sind, möchte ich ganz besonders jenes hervorheben, das mir von so großer
Bedeutung erscheint: von Freitag, den 27. bis Sonntag, den 29. Januar findet in Weimar das „Interdisziplinäre
Symposium“ statt, das – unter dem Obertitel: „Selbstbestimmt – bestimmt!“ – niemand sich entgehen lassen sollte, die/der sich mit
Fragen auseinandersetzt, die der Untertitel verdeutlicht: „frei spielen – frei sich bilden – frei sein“ Im übrigen soll betont werden, daß die
Veranstalterinnen – ohne öffentliche oder private Zuschüsse – bewußt auf sehr moderate Teilnahmegebühren geachtet haben, um niemanden aus
finanziellen Gründen von einer Mitwirkung auszuschließen.
Wer da prominent sich mit welchem Thema einbringt, kann erfahren werden unter dem Link www.selbstbestimmt-bestimmt.de
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Im Anschluß an den
vom 10. bis 12. März in Kufstein, Österreich, stattfindenden Kongreß (Näheres hierzu: siehe unten!) ergäbe sich für mich die Gelegenheit, in
Österreich für Vorträge und Begegnungen/Begleitung zur Verfügung zu stehen. Bei Interesse oder zur Klärung der Möglichkeiten
erbitte ich eine Nachricht per e-Mail, Brief oder telefonisch. Nach derzeitiger Planung stehen Wien und Graz auf dem Programm.
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Hiernach
einige der demnächst anstehenden Termine:
Freitag, 13. Januar, Hamburg, „Wer sein Kind liebt...“ öffentlicher Vortrag, gemeinsam mit Franziska Klinkigt; sowie
Samstag, 14. Januar, Hamburg: „Frei sich bilden“ - Werkstattgespräch gemeinsam mit Franziska Klinkigt
> zu weiteren Informationen auf bertrandstern.de
Montag, 16. Januar, 18.30, Universität Lüneburg, "Stell dir vor, es ist Schule – und niemand geht hin!"
Freitag, 20. Januar & Samstag, 21. Januar, Schönsee (im Bayr. Wald), Gemeinschaft „Natur Community“ Vortrag & Werkstattgespräch siehe
Hamburg! Näheres über: http://www.nature-community.de/
Mittwoch, 25. Januar, 19.00 Uhr, Halle/Saale, „We don't need no SCHOOL education – über frei sich bilden“, „Franckesche Stiftungen“, Hörsaal
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(Eine Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt mit Bildung inklusive e.V.)
Freitag, 27. bis Sonntag, 29. Januar: Weimar, Interdisziplinäres Symposium „Selbstbestimmt – bestimmt! – Frei spielen – frei sich bilden – frei
sein“
www.selbstbestimmt-bestimmt.de
Samstag, 4. Februar, 15.00 Uhr, Bonn, Kath. Familienbildungsstätte, Lennéstr. 5
„Du selbst bist der Wandel, den du immer schon ersehnt hast... Ein Plädoyer für ein gedeihliches Leben“
Sonntag, 5. März, 11.00 Uhr, Köln, VHS am Neumarkt: „ein Lob der Faulheit – Unterwegs zu einer Kultur der Muße?“
Mittwoch, 8. März, 19.30 Uhr, Siegen, VHS, „ein Lob der Faulheit – Unterwegs zu einer Kultur der Muße?“
Freitag, 10. bis Samstag, 12. März, Mitwirkung mit Vortrag und Seminar beim Kongreß zum Oberthema "Gesundheit" in Kufstein, Österreich.
Näheres hierzu wird noch bekannt geben.
Weitere Termine folgen!
Neue, weiterführende und aktuelle Informationen zu Terminen finden Sie auf meiner Website in der Rubrik > Termine.
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Diesen
Rundbrief dürfen Sie sehr gerne an Interessierte weiterleiten.
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diesem Rundbrief haben, kontaktieren Sie mich gerne:
e-Mail: bs@bertrandstern.de
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